ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten auf dem Gutshof Lindstedt zur Übernachtung bzw. Beherbergung

§1 - GELTUNGSBEREICH
a) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten zur Übernachtung bzw. Beherbergung und damit im Zusammenhang stehenden weiteren Leistungen auf dem Gutshof Lindstedt an Kunden durch den Förderverein „Historische Region Lindstedt“ e.V., der im Folgenden als „Vermieter“ bezeichnet wird.
b) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungs- bzw. Übernachtungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform.
c) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

§ 2 - VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
a) Der Vertrag über die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten zur Übernachtung bzw. Beherbergung und damit im Zusammenhang stehenden weiteren Leistungen wird abgeschlossen, wenn:
- der Vermieter die durch den Kunden mündliche oder schriftlich via E-Mail an den Vermieter gerichtete Buchungsanfrage des Kunden telefonisch oder schriftlich per E-Mail bestätigt und damit die Buchung annimmt
oder
- der Kunde die Buchung der Räumlichkeiten und damit im Zusammenhang stehenden Leistungen mit dem Buchungstool auf der Internetseite des Vermieters oder mit dem Buchungstoll eines Buchungsportals (z.B. Booking.com, Air BnB, Expedia etc.) vornimmt.
b) Vertragspartner sind der Vermieter und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
c) Alle Ansprüche gegen den Vermieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.

§ 3 - LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
a) Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die damit im Zusammenhang stehenden vereinbarten Leistungen zu erbringen.
b) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Räumlichkeiten und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
c) Der Vermieter kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Vermieters erhöht.
d) Rechnungen des Vermieters sind innerhalb 14 Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt ein Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00 Euro zu erheben.
e) Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
f) In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist der Vermieter berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
g) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder verrechnen.

§ 4 - ALLGEMEINE RECHTE UND PFLICHTEN; HAUSORDNUNG
a) Der Kunde hat die ihm überlassenen Räumlichkieten und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Kunde ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
b) Für die Dauer der Überlassung der Räumlichkeiten ist der Kunde verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
c) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in den Räumlichkeiten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Vermieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.
d) In den Räumlichkeiten gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur außerhalb des Gebäudes erlaubt.
e) Die Internetnutzung via W-LAN ist kostenlos. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe o.ä.) sind nicht erlaubt, werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Kunde.
f) Das Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in den Räumlichkeiten nur nach Zustimmung des Vermieters erlaubt. Der Kunde haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
g) Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Kunden ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§ 5 - RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)
a) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Vermieters in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
b) Sofern zwischen dem Vermieter und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform (Stornobedingungen) vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Vermieter in Textform ausübt.
c) Ein Anrecht auf Rücktritt von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag erlischt gemäß den unten angegebenen Stornobedingungen des Vermieters. Abweichend davon gelten ausschließlich nur die auf Buchungsportalen (z.B. Booking.com, Air BnB, Expedia etc.) angegebenen Stornobedingungen.

Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Vermieters (Stornogebühren) ist der Kunde zur Stornierung bis 31 Tage vor Anreise berechtigt. Im Übrigen nach den folgenden Maßgaben:

Stornierung
Höhe der Stornogebühren
 bis 30 Tage vor der Anreise keine Stornierungsgebühren
 ab 29 bis 14 Tage vor der Anreise 10 % der Gesamtkosten
 ab 13 bis 6 Tage vor der Anreise  20 % der Gesamtkosten
 ab 5 Tage vor der Anreise 30 % der Gesamtkosten
am Anreisetag 50 % der Gesamtkosten


d) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Räumlichkeiten oder damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räumlichkeiten anzurechnen. Werden die Räumlichkeiten nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter dem Kunden die vertraglich vereinbarten Stornogebühren in Rechnung stellen.

§ 6 - RÜCKTRITT DES VERMIETERS
a) Sofern in Textform (Stornobedingungen) vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Vermieter in berechtigten Fällen ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
b) Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
c) Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.


(1) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

(2) die Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,

(3) die Räumlichkeiten zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,

(4) der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet,

ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.

d) Der Vermieter hat den Kunden von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. c)(1) hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Der Kunde hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. c) zu ersetzen.

§ 7 - ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
a) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
b) Die gebuchten Räumlichkeiten stehen dem Kunden ab 17:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung – sie kann jedoch vor dem Anreisetag in Textform vereinbart werden.
c) Der Kunde ist verpflichtet, dem Vermieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen und einen Meldeschein für Beherbergungsstätten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auszufüllen und zu unterzeichnen.
d) Am vereinbarten Abreisetag sind die Räumlichkeiten spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 50% des vollen Preises in Rechnung stellen, danach 100%. Darüber hinaus hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
e) Die Räumung gemäß Abs. d) gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Vermieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Vermieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel im Briefkasten des Vermieters hinterlassen. Der Kunde ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.
f) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Kunde dem Vermieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

§ 8 - HAFTUNG DES VERMIETERS
a) Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
b) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in den Räumlichkeiten verwahrt und/oder hinterlässt.
c) Soweit dem Kunden ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Vermieters abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 9 - SCHLUSSBESTIMMUNGEN
a) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
b) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort bzw. Sitz des Vermieters.
c) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.
d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Lindstedter Gutsstuben | Gutshof Lindstedt
vertreten durch den Förderverein Historische Region Lindstedt e.V.